Elektronisch signierte Nachricht
Die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen nutzt seit Dezember 2009 für die rechtsverbindliche elektronische Kommunkation das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Die bisher eingerichteten Behörden-Postfächer können Sie unter Nutzung des EGVP-Clients adressieren.
Nähere Informationen sowie den Download für den EGVP-Client finden Sie unter www.egvp.de.