Wohngeldrechner NRW
Link zu diesem Verfahren:
http://wohngeldrechner.nrw.de (externer Link)
Zielgruppe/Adressaten:
Bürger/innen, Bearbeiter/innen in den Sozialämtern,ARGE's und Landschaftsverbände zur Überprüfung eines vorrangigen Wohngeldanspruchs.
Beschreibung des Verfahrens:
Dieser Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis der Angaben des jeweiligen Nutzers einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Dabei kann es sich entweder um einen Mietzuschuss (bei Mietern einer Wohnung oder eines Hauses) oder um einen Lastenzuschuss (bei Eigentümern eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung) handeln. Mit dem Wohngeldrechner NRW können die Bürgerinnen und Bürger vor Antragstellung prüfen, ob sie voraussichtlich überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Der Wohngeldrechner bietet eine Reihe von Hilfestellungen und Erläuterungen,die es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, die erforderlichen Angaben zu machen. Bei der Eingabe findet eine Plausibilisierung statt, so dass fehlerhafte Eingaben weitgehend verhindert werden. Als Ergebnis wird eine Übersicht mit dem unverbindlich berechneten Wohngeldanspruch und den bei der Berechnung verwendeten Angaben präsentiert, die die Nutzerin bzw. der Nutzer ausdrucken kann.
Derzeit werden mit dem Rechner täglich durchschnittlich ca. 900 Berechnungen durchgeführt.
Voraussetzungen/Bedingungen:
keine
Gebühren:
keine
Rechtsgrundlagen:
alle das Wohngeldverfahren betreffende Gesetze und Erlasse des Bundes und des Landes NRW
Technische Voraussetzungen:
Internet Browser muss
- Pop-Up-Fenster zulassen
- Javascript verarbeiten können.
Der Wohngeldrechner ist konzipiert worden für den Microsoft Internet Explorer, Version 6.0. ; andere Browser bzw. abweichende Versionen des Microsoft Internet Explorers können zu einem anderen Aussehen führen oder sogar die Verarbeitung behindern.
Besonderheiten:
keine




